»Büro  »Anfahrt  »Impressum  »Home  
   
 

  
Architektur und Stadtplanung  

 
 
 
 
»Bauen im Bestand  »Neubau  »Beratung  »Sachverständigenleistungen  
 
 
  »Bauleitplanung  »Informelle Planung  »Städtebauliche Gutachten  
 
 



 

 








     
 

 

Dipl.-Ing. Wilfried Engelke ist von der Architektenkammer Niedersachsen als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden öffentlich bestellt und vereidigt. (ö.b.u.v.)

 

Schadensgutachten

Zentrale Sachverständigenleistung ist die Erstellung von Gutachten für unterschiedliche Verwendungszusammenhänge und Auftraggeber:

Gerichtsgutachten
Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in selbständigen Beweisverfahren im Auftrag der Gerichte

Privatgutachten
Beurteilung von Sachverhalten im Auftrag privater Auftraggeber

Schiedsgutachten
Beurteilung von strittigen Sachverhalten im Auftrag der beteiligten Parteien mit vereinbarungsgemäß für beide Seiten verbindlichem Ergebnis


Typische zu beurteilende Sachverhalte sind:

Begutachtung von Häusern auf Schäden und Mängel
Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen:

Gibt es Mängel? Was kommt an weiteren Ausgaben auf Sie zu?
Wie ist  das Gemeineigentum zu beurteilen?
Sie möchten einen klaren Fahrplan in der Eigentümergemeinschaft:
Welche Instandsetzungen fallen in welcher Dringlichkeit an?
Welche Instandsetzungsrücklagen sind zu bilden?

          

Beurteilung  von Handwerksarbeiten und Bauleistungen
Es gibt Auseinandersetzungen um die Qualität von Bauleistungen:

Sind die erbrachten Leistungen mangelhaft? Entsprechen Sie den allgemein „anerkannten Regeln der Technik“? Wer ist der Verursacher eines Schadens? Wie kann das in Ordnung gebracht werden? Was kostet das?  Handelt es sich um hinzunehmende Toleranzen?

Beurteilung von Wohnungsmängeln
Streit um Schimmel in der Wohnung:

Vom Vermieter zu vertretender Mangel des Bauwerks oder Resultat des Nutzerverhaltens?

 

Baubegleitende Qualitätskontrolle und Beweissicherung

Sie haben bei einem Bauträger ein Haus gekauft:
Entsprechen die Bauleistungen den vertraglichen Vereinbarungen und den "allgemein anerkannten Regeln der Technik"?  Wird das Haus so gebaut, wie es bestellt wurde? Kontrolle während der Bauzeit hilft Mängel zu erkennen, bevor sie zu Schäden werden.

         

Beweissicherung
Sie planen ein Bauwerk mit angrenzender Nachbarbebauung:

Welche Risse waren schon immer vorhanden? Was ist auf die durchgeführten Bauarbeiten zurückzuführen?

Eine vorherige Beweissicherung schafft Sicherheit.


nach oben